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Kinderschutzrichtlinie

Zweck der Kinderschutzrichtlinie bei RYL!

ROCK YOUR LIFE! (kurz RYL!) ist ein Netzwerk aus ehrenamtlich engagierten Studierenden oder jungen Arbeitnehmenden, motivierten Jugendliche im Übergang von der Schule in die Berufsbildung oder ins Erwachsenenleben, Unternehmen und der ROCK YOUR LIFE! Schweiz als Dachorganisation. Mit unserem Mentoring-Programm setzen wir uns für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für junge Menschen ein, die vom Bildungssystem benachteiligt sind. Die teilnehmenden Schüler:innen sind mehrheitlich zwischen 14 und 16, sowie innerhalb des Mentoring-Programms “RYL! Integration” um die 17-18 Jahre alt. Da sie als Minderjährige oder jungen Personen besonders schutzbedürftig sind, ist es uns wichtig, ihnen eine sichere Umgebung zu bieten. Ausserdem möchten wir unsere Mentor:innen, Teammitglieder:innen und Partnerunternehmen in ihrer verantwortungsvollen Arbeit zum Wohl der jungen Personen bestmöglich unterstützen.

Ziele der Kinderschutzrichtlinie bei RYL!

Wir verfolgen mit der vorliegenden Kinderschutzrichtlinie vier zentrale Ziele:

  • Den Teilnehmenden am RYL!-Programm eine sichere Umgebung garantieren.
  • Die Werte einer kinderschutzorientierten Gesellschaft fördern.
  • Allen Mitarbeitenden (Haupt- und Ehrenamtliche) und unseren Partnerunternehmen Unterstützung bieten und sicherstellen, dass RYL! Mitarbeiter:innen und Partner:innen in der Zusammenarbeit mit Minderjährigen in einem sicheren Rahmen arbeiten können.
  • Das Ansehen und die Überzeugungen des RYL! Mentoring-Programms schützen.

Die Mitarbeitenden der ROCK YOUR LIFE! Schweiz GmbH und allen Ehrenamtlichen in den ROCK YOUR LIFE! Vereinen sind verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen und einzuhalten. Ebenso erwarten wir von unseren Partnerorganisationen und -unternehmen sowie allen weiteren mit ROCK YOUR LIFE! assoziierten Personen und Organisationen eine Verpflichtung zum Aufbau und Erhalt eines für Minderjährige sicheren Umfelds.

Keeping Children Safe Standards

Vorliegende Kinderschutzrichtlinie orientiert sich an den Child Safeguarding Standards von Keeping Children Safe1. Diese Standards orientieren sich an folgenden Prinzipien:

  • Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Schutz.
  • Jede:r hat die Verantwortung, den Schutz von Kindern zu unterstützen.
  • Organisationen haben eine Fürsorgepflicht für Kinder, mit denen sie arbeiten, mit denen sie in Kontakt sind oder die von ihren Prozessen betroffen sind.
  • Wenn Organisationen mit Partner:innen zusammenarbeiten, so haben sie eine Verpflichtung, mit ihren Partnerorganisationen die Mindestanforderungen für den Schutz von Kindern einzuhalten.
  • Alle Massnahmen im Bereich Kinderschutz werden im besten Interesse des Kindes getroffen, das höchste Bedeutung hat.

Überarbeitung

Diese Richtlinie wird kontinuierlich überprüft und regelmässig überarbeitet. Spätere Versionen spiegeln interne Erfahrungen wider und berücksichtigen auch die organisationsexternen Änderungen an den national und international anwendbaren Kinderschutzstandards.

 

Geschäftsführung ROCK YOUR LIFE! Schweiz GmbH

 

Inhaltsverzeichnis

ROCK YOUR LIFE! Mentoring

Programm und Zielgruppen

Als Sozialunternehmen baut RYL! mit einem qualifizierten Mentoring-Programm Brücken zwischen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Unternehmen. Dabei setzen sich ca. 20 Mitarbeitende und unzählige Ehrenamtliche (ca. 25 000 Stunden Freiwilligenarbeit jährlich !) für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in der Schweiz ein. Es gibt eine Vielzahl an lokalen Vereinen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und in den Niederlanden, an denen das Mentoring-Programm vor Ort umgesetzt wird. Zusätzlich stellt die ROCK YOUR LIFE! Schweiz GmbH als zentrale Dachorganisation der Schweiz die Qualität und Weiterentwicklung des Programms durch die Betreuung und Qualifizierung der lokalen ehrenamtlichen Vereine in der Schweiz sicher.

Wir bilden engagierte Studierende und junge Arbeitnehmende als Mentor:innen aus, die eine:n Schüler:in über ein bis eineinhalb Jahre lang individuell und kontinuierlich auf dem Weg in den Beruf oder auf eine weiterführende Schule begleiten. Durch die Teilnahme am RYL! Programm steigern sie ihre schulischen Leistungen und erweitern ihre Sozialkompetenzen, sowie Perspektiven. Sie verbessern ihre Reflexionsfähigkeit, ergreifen neue Möglichkeiten und steigern ihre Chancen auf einen erfolgreichen Übergang in die Ausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Studierenden und jungen Arbeitnehmenden, die als Mentor:innen bei ROCK YOUR LIFE! tätig sind, entwickeln ihre sozialen Kompetenzen weiter und werden für ihre gesellschaftliche Verantwortung sensibilisiert.

Der Bezug zur Arbeitswelt für unser Mentoring-Programm bildet ein schweizweites Unternehmensnetzwerk, in welchem Partnerunternehmen beispielsweise Besichtigungen ermöglichen, aber auch Praktikums- und Ausbildungsplätze für die Jugendlichen zur Verfügung stellen. ROCK YOUR LIFE! fungiert damit auch als Vermittler zwischen Ausbildungsgebenden und Ausbildungssuchenden.

Zentrale Rollen

Dachorganisation: Die ROCK YOUR LIFE! Schweiz GmbH ist gemeinnützig, steuerbefreit und konfessionslos und stellt zentrale Dienstleistungen für die Standorte zur Verfügung, welche vorwiegend die Qualitätssicherung sicherstellen.

Mitarbeitende: Die Mitarbeitenden sind in der RYL! Schweiz GmbH angestellt und für die Programmentwicklung und die Qualifizierung der Vereine verantwortlich. Sie unterstützen die Vereine bei der Umsetzung des Mentoring-Programms und stehen als Ansprechpartner:innen bei Fragen rund um die Themen Vereinsorganisation, -finanzierung und das Programm zur Verfügung.

Standortverantwortliche:r: Die RYL! Vereine werden von einer:m Standortverantwortlichen geleitet. Sie sind für die Durchführung des Mentoring-Programms vor Ort verantwortlich und stehen im Austausch mit der Regionalleitung, welche als Schnittstelle zur Dachorganisation handelt.

Mentoring-Paar-Koordinator:in (MPK, ehrenamtlich): Der:die MPK ist das Bindeglied zwischen dem Verein und dem Mentoring-Paar und der:die direkte Ansprechpartner:in für die Mentor:innen und Mentees. Er:Sie übernimmt die Betreuung von maximal 6 Mentoring-Paaren und ist in regelmässigem Austausch und Kontakt. Die genaue Betreuungsstruktur wird im Verein festgelegt.

Mentor:innen (ehrenamtlich): Die Mentor:innen sind junge Menschen, meist Studierende oder junge Arbeitnehmende zwischen 20 und 35 Jahren, die sich ehrenamtlich mit einem:einer Jugendlichen treffen und an gemeinsamen Trainings teilnehmen. Sie begleiten diese ein bis eineinhalb Jahre auf dem Weg zum Schulabschluss, einer weiterführenden Schule oder in die Ausbildung, oder bei der sozialen- bzw. beruflichen Integration.

Mentees: Die Jugendlichen nehmen als „Mentees“ am Programm teil. Sie stehen zu Beginn der Mentoring-Beziehung in der Regel zwei Jahre vor dem Schulabschluss. Dies entspricht der 8. oder 9. Klasse. Im Rahmen vom Mentoring-Programm RYL! Integration nehmen Jugendliche mit Fluchthintergrund als Mentees teil. Sie sind nicht in der regulären Volksschule eingeschult, sondern besuchen Integrationsklassen.

Definitionen und gesetzliche Grundlagen

Zentrale Begriffsbestimmungen

Kinder und Jugendliche: Wir arbeiten in unserem Programm vorrangig mit Minderjährigen zwischen 14 und 16 Jahren zusammen. Ausnahme stellt dabei ggf. “RYL! Integration” dort sind die jungen Erwachsenen im Altersbereich von 16-18 Jahren. Nichtsdestotrotz nutzen wir im Folgenden mehrheitlich den Begriff „Jugendliche“. Gemäss der Definition der UN-Kinderrechtskonvention umfasst der Begriff “Kind” Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und findet deshalb bei der Nennung von Kindern und Jugendlichen Anwendung.

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung: Bei den Begriffen Kindeswohl bzw. Kindeswohlgefährdung handelt es sich um unbestimmte juristische Begriffe, die das gesamte Wohlergehen eines Kindes umschreiben. Zur Interpretation muss jeweils eine Einzelfallprüfung durch fachliche Expert:innen erfolgen.

Für vorliegende Richtlinie verstehen wir Kindeswohl folgendermassen:

Das Kindeswohl ist garantiert, wenn ein junger Mensch sowohl körperlich, geistig und seelisch die Chance erhält, zu einer selbständigen und verantwortungsbewussten Person heranwachen zu können. Hierbei soll er:sie befähigt werden, in einer Gemeinschaft zusammenleben, sich einbringen sowie stabile und kontinuierliche Beziehungen aufbauen zu können.

Als Kindeswohlgefährdung gilt «die Beeinträchtigung einer gesunden Entwicklung des Kindes aufgrund von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt». Eine Gefährdung des Kindeswohl liegt vor, sobald eine solche Beeinträchtigung vorauszusehen ist. Somit ist nicht erforderlich, dass sich diese Möglichkeit bereits verwirklicht hat1.
[1] Hauri, A. & Zingaro, M. (2020). Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln: Leitfaden für Fachpersonen aus dem Sozialbereich. Kinderschutz Schweiz. https://www.kinderschutz.ch/media/zanoybpn/06_kss_leitfaden_3_071220_de_web.pdf

Missbrauch: Der Begriff Missbrauch umfasst körperlichen, emotionalen und sexuellen Missbrauch sowie vernachlässigende und fahrlässige Behandlung.

  • Körperlicher Missbrauch: umfasst Handlungen, welche einen körperlichen Schaden verursachen (z.B. Schläge oder Schütteln)
  • Emotionaler Missbrauch: fortdauernde emotionale Misshandlung einer Person, die bei Kindern und Jugendlichen zu schweren und langwierigen Folgen für die Entwicklung führen kann
  • Sexueller Missbrauch: Zwang zur Teilnahme an sexuellen Handlungen mit oder ohne physischen Kontakt
  • Vernachlässigung: Fortdauerndes Ausbleiben der Befriedigung der grundlegenden physischen und/oder psychischen Bedürfnisse

Fehlverhalten: Der Umgang mit fehlbarem Verhalten ist je nach Art des Verhaltens unterschiedlich. Unterschieden werden kann zwischen den folgenden drei Stufen von Fehlverhalten.

  • Strafbares Verhalten: Verhalten, welches gegen das Gesetz verstösst und den Behörden gemeldet und von diesen behandelt werden muss
  • Inakzeptables Verhalten: Verhalten, das gegen die Richtlinie verstösst und zu disziplinarischen Massnahmen führen kann
  • Poor Practice: Verhalten, welches nicht gegen die Richtlinie verstösst, aber mit der betreffenden Person besprochen werden muss. Das Versäumnis, Poor Practices anzusprechen, kann zu einer Organisationkultur führen, welche Missbrauch zulässt

Gesetzliche Grundlagen

UN-Kinderrechtskonvention: Die von der Schweiz 1997 ratifizierte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen garantiert allen Kindern umfassende Rechte und Schutz. Die 54 Artikel der Konvention beruht auf vier Grundprinzipien:

  • Das Recht auf Gleichbehandlung
  • Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls
  • Das Recht auf Leben und Entwicklung
  • Das Recht auf Anhörung und Partizipation

So hat jedes Kind ein Recht darauf, sicher und gesund aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. Zudem garantiert die UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind das Recht auf gleichwertige Bildungschancen. Ebenfalls hat die Schweiz drei Zusatzprotokolle ratifiziert, welche besondere Schutzbedürfnisse der Kinder detaillierter regeln: das Protokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, das Protokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie und das Protokoll betreffend Mitteilungsverfahren.

Bundesverfassung: Artikel 11 der Schweizer Bundesverfassung garantiert den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz und Unversehrtheit sowie auf Förderung ihrer Entwicklung.

Weitere Bestimmungen sind auf Gesetzesebene geregelt. So enthält insbesondere das Asylgesetz spezifische Bestimmungen zu unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und das Schweizerische Strafgesetzbuch zum Kinderhandel.

Schutzmassnahmen in der Organisation

Die RYL!-Kinderschutzmassnahmen können in vier Bereiche unterteilt werden: Wissensmanagement, Personalmanagement, Risikomanagement und Melde- und Krisenmanagement. Sie dienen dem Zweck, potentielle Täter:innen abzuschrecken, potentielle Opfer zu stärken und die formelle und informelle Kontrolle des Kinderschutzes sicherzustellen. Die jeweiligen Massnahmen in diesen drei Bereichen werden in diesem Kapitel aufgeführt.

Wissensmanagement

Kenntnis der Kinderschutzrichtlinie, Verhaltenskodex und Checkliste: Das Lesen der Kinderschutzrichtlinie ist für alle Mitarbeiter:innen der RYL! Schweiz GmbH und allen Vereinsmitgliedern der RYL! Vereine verpflichtend. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen verpflichten sich zur Einhaltung der in dieser Richtlinie aufgestellten Verhaltensregeln und bestätigen dies durch ihre Unterschrift (s. Verhaltenscodex im Anhang). Für die RYL! Schweiz GmbH sind die jeweiligen Geschäftsführer:innen für die Einhaltung dieser Verpflichtung verantwortlich, in den Vereinen die Standortverantwortlichen.

Schulung der Mentor:innen und Mentoring-Paar-Koordinator:innen zur Kinderschutzrichtlinie und zum Verhaltenskodex: Während der Qualifizierung der Mentor:innen wird das Thema Kinderschutz behandelt, um sicherzustellen, dass alle Mentor:innen Kenntnis der Richtlinie nehmen und die Möglichkeit haben, Unklarheiten anzusprechen. Bei dieser Gelegenheit wird auch der von den Mentor:innen unterschriebene Verhaltenskodex eingesammelt.

Personalmanagement

Sonderprivatauszug, Strafregisterauszug und Verhaltenskodex: Bei der Gewinnung von Freiwilligen (Mentor:innen, MPKs, Vereinsmitglieder) und Mitarbeitenden der GmbH wird auf die RYL!-Kinderschutzrichtlinie hingewiesen. Jede:r Mentor:in, der Vereinsvorstand und die Mentoring-Paar-Koordinator:innen müssen aufgrund des direkten Kontaktes zu den Mentees sowohl einen Sonderprivatauszug wie auch einen Strafregisterauszug vorlegen. Bei einem Eintrag darf die betroffene Person weder in den Verein aufgenommen werden noch eine Rolle im Verein einnehmen. Zusätzlich müssen die Mentor:innen und MPKs den Verhaltenskodex (s. Anhang) unterschreiben. Auch Mitarbeiter:innen der GmbH, welche in direktem Kontakt mit Jugendlichen arbeiten, müssen bei Arbeitsantritt einen Sonderprivatauszug und einen Strafregisterauszug vorlegen. Partner:innen verpflichten sich zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung der RYL! Kinderschutzrichtlinie.

Auswahl und Qualifizierung der Mentor:innen: Die RYL! Vereine wählen ihre Mentor:innen in Einzel- oder Kleingruppengesprächen aus. Durch den persönlichen Kontakt können Fragen zu Motivation und Erwartungen geklärt werden. Zusätzlich wird in diesen Gesprächen das Thema Kinderschutz angesprochen. Es besteht die Option, Mentor:innen abzusagen, die ungeeignet erscheinen. Während des Qualifizierungstrainings werden die Mentor:innen ebenfalls zum Thema Kinderschutz geschult (s. unter Wissensmanagement). Zusätzlich erhalten die Mentor:innen ein Ringheft sowie Zugang zur RYL! App, wo sie weiterführende Informationen und Tipps für die Gestaltung der Mentoring-Beziehung finden. Für den Erfahrungsaustausch nehmen die Mentor:innen zudem während der Mentoring-Phase an einer Gruppensupervision teil.

Betreuung der Mentoring-Paare: Eine zentrale Rolle bei der Betreuung der Mentoring-Paare bei RYL! spielt der:die Mentoring-Paar-Koordinator:in (kurz: MPK). Der:die MPK übernimmt maximal 6 Mentoring-Paare und pflegt regelmässig den Austausch zum:r Mentor:in und zum Mentee, um sich über die Mentoring-Beziehung zu informieren und bei eventuellen Schwierigkeiten unterstützen zu können. Zur Entwicklung einer standortspezifischen und passgenauen Betreuungsstruktur kann von jedem RYL! Verein eine so genannte „MPK-Schulung“ gebucht werden, die von einem:einer erfahrenen und zu diesem Zweck geschulten Trainer:in aus dem RYL! Netzwerk durchgeführt wird. Probleme in der Mentoring-Beziehung können mit Hilfe einer etablierten Betreuungsstruktur frühzeitig erkannt, besprochen und behoben werden. Besonders der Abbruch einer Mentoring-Beziehung kann auf diese Weise vom Verein begleitet oder auch verhindert werden. Da sich unbegleitete Abbrüche negativ auf den Mentee und Mentor:in auswirken können, sollte hier besonders sensibel gehandelt werden. Bei Verdacht auf Gefährdung eines Mentees wird gemäss dem Vorgehen des Meldeprozesses (im Anhang) der:die MPK eingeschaltet, welche:r bei Bedarf eine externe Fachstelle involviert.

Risikomanagement

Übertragung Aufsichtspflicht durch Einverständniserklärung: Die Erziehungsberechtigten/Bezugspersonen willigen mit ihrer Einverständniserklärung ein, dass ihre Kinder am RYL! Programm teilnehmen. Ohne die unterschriebene Einverständniserklärung ist eine Teilnahme nicht möglich. Um die Einverständniserklärung für alle Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigte zugänglich zu machen, stellen wir Infobriefe in verschiedenen Sprachen (z.B. deutsch, türkisch, arabisch, russisch) und eine Zusammenfassung in leicht verständlicher Sprache zur Verfügung. Dem:der Mentor:in wird so bei gemeinsamen Treffen mit dem Mentee die Aufsichtspflicht übertragen. Dazu gehört, dass der:die Mentor:in dafür Sorge trägt, dass der:die Mentee sich selbst nicht gefährdet oder anderen Schaden zufügt.

Verhaltenskodex und Spielregeln: Vor dem Beginn der Mentoring-Beziehung unterschreiben angehende Mentor:innen und Mentoring-Paar-Koordinator:innen den RYL!-Verhaltenskodex (s. Anhang) und werden zu diesem geschult. Zusätzlich werden die Eltern/Erziehungsberechtigten über die Richtlinien informiert. Im ersten Training erarbeiten die Mentor:innen und Mentees gemeinsam die Spielregeln, welche als Grundlage für ihre Mentoring-Beziehung gelten. Diese Spielregeln regeln somit jede Mentoring-Beziehung individuell und werden als solche auch nicht an Dritte kommuniziert.

Kinder- und Jugendschutz: Die Mentor:innen übernehmen eine Vorbildfunktion für die Jugendlichen, welche sie begleiten. Das Jugendschutzgesetz ist grundsätzlich zu befolgen. Des Weiteren ist auch der Verzicht von legalen Drogen wie Alkohol oder Nikotin grundlegend für die Erfüllung der Vorbildfunktion. Weiter gilt eine klare Distanzierung jeglichen sexuellen Kontakts zwischen dem:der Mentor:in und dem Mentee.

Bildrechte: Mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Bezugspersonen für das Mentoring-Programm wird auch die Einwilligung in die Verwendung von personenbezogenen Daten bei Film- und Fotoaufnahmen eingeholt. Daraus ergibt sich die Verwendung von Film- oder Fotomaterial für RYL! Informationsmaterialien (insb. Präsentationen, Broschüren, Flyer, RYL! Website, RYL! Seite in den sozialen Medien sowie Presse- und Fernsehberichte) bei einem Einverständnis verwendet werden dürfen. Das Informationsmaterial verfolgt dabei stets den Zweck, über RYL! zu informieren oder um Unterstützung für das RYL! Programm zu werben.

Kommunikationsstandards: Für die Aussendarstellung der Organisation werden von der RYL! Schweiz GmbH und von den Vereinen regelmässig Beiträge in verschiedenen Medien, auf der RYL! Homepage oder in den sozialen Medien geteilt. Zum Schutz unserer Teilnehmenden gelten folgende Standards für die Kommunikation:

  • RYL! verpflichtet sich sicherzustellen, dass während der Anfertigung sowie der Veröffentlichung von Interviews und Bildern die Rechte der betreffenden Jugendlichen vor allem in Hinblick auf Würde, Identität, Vertraulichkeit und Privatsphäre stets geschützt sind.
  • RYL! verwendet bei der Veröffentlichung von Interviews und weiteren textlichen Beiträgen, ohne Genehmigung, nicht den Namen der Jugendlichen, sondern ändert diesen oder beschreibt sie als Mentee bzw. Schüler:in/Jugendliche:r. Dadurch sollen Rückschlüsse auf die befragten bzw. beschriebenen Personen vermieden werden.
  • Bei der Anfertigung von Fotos achtet RYL! darauf, dass die Jugendlichen respektvoll dargestellt sind. RYL! vermeidet dabei, dass fotografierte Personen als stigmatisiert oder Stereotype abgelichtet werden.
  • Die Bilder, Materialien und persönlichen Informationen von Jugendlichen werden in einer gesicherten Datenbank aufbewahrt. Der Zugang zu diesen Materialien ist auf die jeweils aktuellen Mitarbeitenden der ROCK YOUR LIFE! Schweiz GmbH beschränkt und geltende gesetzliche Datenschutzbestimmungen werden angewandt.

Datenschutz: Wir wenden äusserste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach den Prinzipien der Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, und Transparenz. Zudem verpflichten wir uns insbesondere den sorgfältigen Umgang mit Daten von Minderjährigen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Dritte, die Informationen über Teilnehmende von RYL! oder RYL!-Partnerorganisationen erhalten, ebenso verfahren.

Melde- und Krisenmanagement

Meldeprozess: Bei jeglichem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird direkt der:die MPK informiert. Eine Ausnahme bilden Situationen möglicher direkter Selbst- oder Fremdgefährdung, bei welchen zuerst die entsprechende Notfallstelle kontaktiert wird. Entsprechend der Stufe der Kindeswohlgefährdung entscheidet der:die MPK über das weitere Vorgehen. Bei Bedarf können externe Fachstellen hinzugezogen werden. In Ausnahmefällen können sich Mentees auch an die Standortverantwortlichen wenden, sofern der:die MPK nicht erreichbar ist oder ein:e solche:r am Standort nicht existiert und das Mentee sich nicht an den:die Mentor:in wenden kann. Eine Übersicht des Meldeprozesses findet sich im Anhang.

Krisenmanagement: Für das Krisenmanagement ist der:die Geschäftsführer:in zuständig. Er:Sie ist verantwortlich für die Kommunikation, insbesondere auch mit den Erziehungsberechtigten/Bezugspersonen des betroffenen Mentees, und eine allfällige Meldung an die Strafbehörden.

 

Quellen

ESPAS, Limita & Kinderschutz Schweiz. (n.d.) Leitlinien für die Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Freizeitbereich. https://www.kinderschutz.ch/media/hx1pwhpd/11_kss_leitlinien_prävention_in_der_freizeit_de.pdf

Keeping Children Safe. (2014). Child Safeguarding Standards and how to implement them. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/standards_child_protection_kcsc_en_1.pdf

Limita. (2022). Schutzkonzepte. https://limita.ch

Terre des hommes. (2015). Kinderschutzrichtlinie. https://www.tdh.ch/sites/default/files/dd358325-4126-43b1-9cda-81121b4b7017_r_pse_d_pol_de_original.pdf

 

Anhang

Checkliste für Vereine

Als RYL! Verein machen wir uns für den Schutz von Kindern und Jugendlichen stark. Wir berücksichtigen die RYL! Kinderschutzrichtlinie und sorgen in unserem Verein dafür, dass wir alle Massnahmen ergreifen, um unsere minderjährigen Teilnehmer:innen zu schützen.

Massnahme
Wir nehmen die RYL! Kinderschutzrichtlinie zur Kenntnis und machen sie zur Grundlage bei der Einarbeitung neuer Mentor:innen und Teammitgliedern.
Wir teilen Einverständniserklärungen zur Teilnahme am Programm für die teilnehmenden Jugendlichen aus. Nur mit einer unterschriebenen Einverständniserklärung der /Erziehungsberechtigten/Bezugspersonen nimmt ein:e Jugendliche:r am Programm teil.
Wir führen persönliche Auswahlgespräche mit interessierten Mentor:innen, sowie MPKs und wählen nur diejenigen aus, denen wir die verantwortungsvolle Aufgabe als Mentor:in oder MPK zutrauen.
Wir sichten die Strafregister- und Sonderprivatauszüge von neuen Mentor:innen, MPKs, sowie Teammitgliedern.
Wir qualifizieren unsere Mentor:innen, indem sie an den Trainings teilnehmen, an welchen auch Kinderschutz thematisiert wird. Sie sind zur Teilnahme an den Trainings verpflichtet.
Wir bieten unseren Mentoring-Paaren eine Betreuungsstruktur. Ein:e MPK betreut bis zu 6 Mentoring-Paare.
Wir entwickeln unsere Betreuungsstruktur weiter, indem wir regelmässig und insbesondere für neue MPKs eine MPK-Schulung anbieten.
Wir berücksichtigen die Bild- und Tonrechte unserer Mentees (s. Einverständniserklärung). Wir verpflichten uns für einen sensiblen Umgang im Rahmen unserer Kommunikation, insbesondere bei der Verbreitung von Film- und Fotomaterial unserer Mentees.
Wir gehen sorgsam mit dem Thema Datenschutzverordnung um.